Erbrecht

 

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent auf Grund unserer langjährigen Erfahrung. Insbesondere leisten wir Ihnen Hilfe bei der Erstellung Ihrer individuellen und auf Ihre Situation zugeschnittene Verfügung von Todes wegen. Wir beraten Sie, wenn Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt und Ihren Interessen und Vorstellungen nicht entspricht. Oft möchte man die finanzielle und wirtschaftliche Versorgung des überlebenden Ehegatten gesichert sehen und dem "Zugriff" anderer Familienmitglieder weitestgehend entziehen. Ihre Testierfreiheit gewährleistet Ihnen, Ihre Interessen weitestgehend frei von der gesetzlichen Erbfolge zu regeln. Durch die Verfügung von Todes wegen erhalten Sie sich Ihre Möglichkeit zu Lebzeiten über Ihr Vermögen zu verfügen. Erst der Tod setzt die Erben als solche ein und überträgt Ihnen das Recht über das Vermögen zu verfügen.

Das Testament

Durch das Testament als einseitige Verfügung von Todes wegen können Sie über Ihr Vermögen bestimmen. das Testament kann jederzeit widerrufen werden, da es keine Zustimmung Dritter bedarf.

Das gemeinschaftliches Testament oder sog. Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament kann von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie von Eheleuten gemeinschaftlich errichtet werden. Das gemeinschaftliche Testament enthält Anordnungen für den Tod des einen wie auch für den Tod des anderen Ehepartners bzw. Lebenspartners. Die Bestimmungen stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis und können nicht einfach einseitig Widerrufen werden.

Der Erbvertrag

Mit dem Erbvertrag geht der Verfügende oder auch die beiden Verfügenden eine vertragliche Bindung ein. Die Verfügungen des Erbvertrages sind unwiderruflich.

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