TUIfly annuliert Flüge.

Wir helfen Ihnen Ihre Fluggastrechte durchzusetzen!
Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

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VW-Abgasskandal und die Verbraucherrechte

VW gibt zu, dass an Ihren Fahrzeugen Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der CO2 Werte festgestellt worden sind. Fraglich für den Verbraucher ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich, welche Rechte er gegen das Unternehmen hat.

Die Manipulation könnte durchaus einen Mangel des gekauften Fahrzeugs begründen. Es stehen dem Verbraucher dann die Mängelgewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu, wenn nachgewiesen werden kann, dass das konkrete Fahrzeug höhere Abgaswerte hat als vertraglich zugesichert worden sind.

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Beschluss und Gesetzgebungsvorschlag der BRAK zum Thema Syndikusanwälte

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 02.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist der Auffassung, dass die aus den Urteilen des BSG (B 5 RE 3/14; B 5 RE 9/14 und B 5 RE 13/14) vom 03.04.2014 resultierende sozialrechtliche Problematik der Syndikusanwälte (Mitgliedschaft im Versorgungswerk) durch eine Änderung des SGB VI beseitigt werden kann.
Sie legt dazu einen Gesetzgebungsvorschlag vor.
Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt insoweit eine Änderung des geltenden Berufsrechts auf der Basis der bisher vorliegenden Vorschläge ab.

 

Umfrage zur Nutzerführung des zukünftigen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Die BRAK wird aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen. Die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden. Derzeit befindet sich die BRAK in der Entwicklungsphase der Postfächer.

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