Beschluss und Gesetzgebungsvorschlag der BRAK zum Thema Syndikusanwälte
Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 02.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist der Auffassung, dass die aus den Urteilen des BSG (B 5 RE 3/14; B 5 RE 9/14 und B 5 RE 13/14) vom 03.04.2014 resultierende sozialrechtliche Problematik der Syndikusanwälte (Mitgliedschaft im Versorgungswerk) durch eine Änderung des SGB VI beseitigt werden kann.
Sie legt dazu einen Gesetzgebungsvorschlag vor.
Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt insoweit eine Änderung des geltenden Berufsrechts auf der Basis der bisher vorliegenden Vorschläge ab.